Bei einem gemeinsamen Kredit tragen beide Kreditnehmer die gleiche Verantwortung für die Kreditrückzahlung. Hier sind die wesentlichen Rechte und Pflichten, die beide Kreditnehmer bei einem Gemeinschaftskredit haben:
Rechte
1. Informationsrecht
Beide Kreditnehmer haben das Recht, vollständige Informationen über den Kredit zu erhalten, einschließlich der Konditionen, des Zinssatzes, der Laufzeit, der Rückzahlungsbedingungen und aller Gebühren. Dies umfasst auch das Recht auf regelmäßige Kontoauszüge und Benachrichtigungen über Änderungen.
2. Recht auf vorzeitige Rückzahlung
Kreditnehmer können in der Regel den Kredit vorzeitig zurückzahlen. Dies kann allerdings Vorfälligkeitsentschädigungen nach sich ziehen, abhängig von den Bedingungen des Kreditvertrags.
3. Recht auf Änderung der Konditionen
Unter bestimmten Umständen können Kreditnehmer eine Änderung der Kreditkonditionen beantragen, beispielsweise eine Anpassung der Ratenhöhe oder der Laufzeit. Dies muss jedoch mit dem Kreditgeber vereinbart und im Kreditvertrag festgehalten werden.
Pflichten
1. Pflicht zur Rückzahlung
Die Hauptpflicht beider Kreditnehmer ist die termingerechte Rückzahlung des Kredits gemäß den vereinbarten Konditionen. Dies umfasst die regelmäßige Zahlung der monatlichen Raten inklusive Zinsen und Tilgung.
2. Gemeinsame Haftung
Beide Kreditnehmer haften gesamtschuldnerisch für den Kredit. Das bedeutet, dass der Kreditgeber sich bei Zahlungsausfall an jeden der beiden Kreditnehmer halten kann. Unabhängig davon, wer das Geld verwendet hat oder wer die Zahlungen bisher geleistet hat.
3. Mitteilungspflicht bei Veränderungen
Veränderungen in den finanziellen Verhältnissen oder persönlichen Daten (wie Adresswechsel, Jobwechsel, Ehescheidung etc.) müssen dem Kreditgeber umgehend mitgeteilt werden.